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OHLSDORF - Zeitschrift für Trauerkultur

Satzungsänderungen

Autor/in: Vorstand
Ausgabe Nr. 106, III, 2009 - August 2009

Die Mitgliederversammlung stimmte am 30. März 2009 mit einer Enthaltung den vom Vorstand vorgeschlagenen Änderungen der Vereinssatzung zu.

Folgende Absätze des § 5 (2) lauten nunmehr:

2. Absatz:
Die ordentliche Mitgliederversammlung soll spätestens im vierten Quartal jeden Jahres stattfinden. Die Einladung soll den Mitgliedern mit der Tagesordnung 14 Tage vorher zugegangen sein.

6. Absatz:
Beschlussfassungen und Satzungsänderungen müssen auf der Tagesordnung angekündigt worden sein. Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder erforderlich. Zur Änderung des Zwecks des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich. Bei der Abstimmung ist die Schriftform zugelassen. Über redaktionelle Änderung kann der Vorstand entscheiden.

Die Änderung ist vom Amtsgericht bestätigt worden. Um die kulturelle Bedeutung des Vereins hervorzuheben, hat der Vorstand beschlossen, den offiziellen Namen mit dem Zusatz "Verein für Kultur und Denkmalpflege" zu ergänzen. Die nunmehr gültige Fassung der Vereinssatzung wird den Mitgliedern im August 2009 zugesandt.

Auflistung alle Artikel aus dem Themenheft Friedhofsführer (August 2009).
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