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OHLSDORF - Zeitschrift für Trauerkultur

Neuerungen im steuerlichen Spendenrecht

Aus gegebenem Anlass machen wir hiermit auf die Neuregelungen im Spendenrecht aufmerksam.

Rückwirkend ab 1.1.2007 gilt ein vereinfachter Nachweis für Zuwendungen bis zu 200,— Euro. Diese können dem Finanzamt durch den Kontoauszug mit der entsprechenden Buchung, oder den vom Kreditinstitut abgestempelten Überweisungsträger nachgewiesen werden. Dies gilt sowohl für Mitgliedsbeiträge (38,— Euro ab 2008) als auch für Geldzuwendungen an unseren als gemeinnützig anerkannten Verein.

Unser Verein darf auch Zuwendungen entgegen nehmen, die nicht dem Gebot einer zeitnahen Mittelverwendung unterliegen. Hierbei handelt es sich um testamentarische Zuwendungen, und um Zuwendungen bei denen der Zuwendende ausdrücklich erklärt, dass sie in den Vermögensstock des Vereins fließen sollen. Solche Zuwendungen hat der Verein im Laufe seiner Existenz bereits erhalten.

Auflistung alle Artikel aus dem Themenheft Engel Engel Engel (März 2008).
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