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OHLSDORF - Zeitschrift für Trauerkultur

Zuwendungsbescheinigungen

Aus gegebenem Anlass weisen wir hiermit nochmals auf die steuerliche Behandlung von Spenden und Beiträgen hin.

An der steuerrechtlichen Situation hat sich seit 2000 nichts geändert. Es sind sowohl Spenden als auch Mitgliedsbeiträge steuerlich begünstigt, d.h. abzugsfähig. Der Verein darf über die Spenden und Mitgliedsbeiträge selbst Zuwendungsbescheinigungen ausstellen, die der amtlich vorgegebenen Form entsprechen müssen.

Zuwendungsbescheinigungen werden aus Gründen der Arbeitsvereinfachung jedoch erst ab einem Betrag von 50,-- Euro (Bagatellgrenze) automatisch ausgestellt. Für Spenden von unter 50,-- Euro und für Mitgliedsbeiträge werden Zuwendungsbestätigungen auf Wunsch ausgestellt, da für diese Beträge auch nur selten Bescheinungen verlangt werden.

Häufig werden auch die Einzahlungs-/Überweisungsbelege (Durchschriften) von den Finanzämtern anerkannt. Die Finanzämter sind hierzu jedoch nicht verpflichtet, insbesondere dann nicht, wenn der Beleg vom Kreditinstitut nicht abgezeichnet bzw. abgestempelt wurde.

Auflistung alle Artikel aus dem Themenheft Grabmalvorschriften (Februar 2003).
Erkunden Sie auch die Inhalte der bisherigen Themenhefte (1999-2024).