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OHLSDORF - Zeitschrift für Trauerkultur

Neue Bestattungsgesetze: Initiativen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen

Autor/in: Bernd Bruns
Ausgabe Nr. 81, II, 2003 - Mai 2003

"Die Grünen" Nordrhein-Westfalen:
Erklärung der Landtagsfraktion zum neuen Bestattungsgesetz vom 2. April 2003

Die Grüne Landtagsfraktion begrüßt, dass mit dem neuen Bestattungsgesetz die längst notwendige Anpassung an neue Formen der Bestattung und der Trauerkultur umgesetzt werden kann.

Das Vorhaben des Landes NRW wird bundesweit beachtet:

"Wir haben einen guten Weg gefunden zwischen modernen und kulturell unterschiedlichen Bedürfnissen und dem, was wir an Trauerkultur bereits vorfinden", so Barbara Steffens MdL, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und sozialpolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion.

Nun können verschiedene Bestattungsformen gewählt werden: Neben dem Verstreuen auf einem öffentlich zugänglichen Grundstück als Gegenstück zur Seebestattung ist auch die Bestattung im Tuch, wie sie in der muslimischen Tradition üblich ist, möglich. Die Grünen haben sich des weiteren dafür eingesetzt, dass es nicht zu einer Aufbewahrung der Urne in der Wohnung kommt, wie der Gesetzesentwurf des Ministeriums es vorgesehen hatte. Auch die würdige Sammlung und Bestattung von Fehl- und Totgeburten wurde noch nachträglich eingefügt.

Pressestelle Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Nordrhein-Westfalen

Landtagsfraktion der GRÜNEN in Niedersachsen gegen generellen Friedhofszwang für Totenaschen

Antrag: Neuordnung des Friedhofs- und Bestattungswesens LTF|14.WP/bp|PM 0| 16.01.2003. Der Landtag stellt fest:

Entschließung: Das Friedhofs- und Bestattungsrecht in Niedersachsen stammt aus dem Jahr 1934 und ist derzeit in unterschiedlichen Rechtsvorschriften geregelt. Diese Rechtsvorschriften sind unübersichtlich, veraltet und anpassungsbedürftig. Sie entsprechen den veränderten Anschauungen der Bürgerinnen und Bürger vielfach nicht mehr und werden den individuellen Wünschen Verstorbener und ihren Angehörigen nicht gerecht. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, einen Entwurf für ein neues Bestattungsgesetz vorzulegen, das den veränderten Wünschen Verstorbener und ihren Angehörigen gerecht wird. Dabei soll insbesondere

1. die Sargpflicht bei Erdbestattungen aufgehoben werden, um auch Menschen islamischen Glaubens eine Bestattung nach ihrem Ritus zu ermöglichen,

2. der Friedhofszwang für Urnenbestattungen wegfallen. Wie in anderen europäischen Ländern können dann auch in Niedersachsen Angehörige die Asche ihrer Verstorbenen in einer Urne aufbewahren oder an dafür vorgesehenen Orten verstreuen, wenn die Verstorbenen dies zu ihren Lebzeiten schriftlich festgelegt haben,

3. die Bestattung von Tot- und Fehlgeburten so geregelt werden, dass Hinterbliebenen das Recht zur Bestattung auf dem Friedhof eingeräumt wird. Die Träger von Geburtseinrichtungen haben dabei sicher zu stellen, dass mindestens ein Elternteil auf die Bestattungsmöglichkeit hingewiesen wird.

Begründung:
Eine Neugestaltung des Bestattungsgesetzes muss die Besonderheiten verschiedener Religionsgemeinschaften, verschiedener Weltanschauungen und veränderte individuelle Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen, ohne die Belange der christlichen Mehrheit zu vernachlässigen. In Niedersachsen leben immer mehr Menschen, die nicht dem christlichen Glauben angehören. Diesen Menschen muss die Möglichkeit eröffnet werden, eine Bestattung entsprechend ihrer Tradition und Überzeugung vornehmen zu können. Mit der Aufhebung des Sargzwanges wird Rücksicht insbesondere auf die islamischen Bestattungsvorschriften genommen. Denn im Islam ist die sarglose Erdbestattung die einzige erlaubte Bestattungsart. Jede andere Art ist den Muslimen nur im Notfall und als Ausnahme z.B. bei Seuchen, Überschwemmungen etc. erlaubt.

Die Sargpflicht hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass Angehörige ihre Toten in die Ursprungsländer überführt haben. Da die Familienangehörigen z.T. bereits seit Generationen in Deutschland leben, fehlt dadurch den Hinterbliebenen in Deutschland der Ort für ihre Trauerkultur und die Möglichkeit für regelmäßige Grabbesuche.

Die Aufhebung des Friedhofszwangs soll dem Willen verstorbener Menschen über ihre Bestattung einen höheren Stellenwert einräumen als dies bisher der Fall war. Wenn Verstorbene zu ihren Lebzeiten schriftlich verfügt haben, dass ihre Asche verstreut oder ihre Urne Angehörigen ausgehändigt werden soll, damit sie in dem Umfeld aufbewahrt wird, in dem sie ihr Leben verbracht haben, dann sollte dieser Wille erfüllt werden können.

Die immer wieder geäußerte Befürchtung, die Aufbewahrung der Urne in privaten Räumen könnte die Totenruhe stören, erscheint nicht ausreichend, um eine solche Aufbewahrung zu verbieten. Wenn Menschen sich für die Aufbewahrung ihrer Urne bei ihren Angehörigen entscheiden, so haben sie auch berücksichtigt, dass sich ihre letzte Ruhe anders gestalten wird als auf einem Friedhof. Die Aufbewahrung der Urne in den Räumen der Hinterbliebenen ist eine neue Form der Totenruhe, die nach dem Willen des Verstorbenen gerade in dieser Form gewünscht ist. Auch die Bestattung von Tot- und Fehlgeburten bedarf einer Neuregelung. Hinterbliebenen muss das Recht auf Bestattung von Tot- und Fehlgeburten eingeräumt werden, wenn sie es wünschen. Damit werden Fehlgeburten aus dem Status des "Operationsabfalls" herausgehoben und den Angehörigen eine echte Möglichkeit zur Trauerarbeit gegeben.

Fraktionsvorsitzende

Auflistung alle Artikel aus dem Themenheft Urne im Wohnzimmer? (Mai 2003).
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