Die Tradition der Genossenschaftsgräber reicht in Hamburg bis ins 15. Jahrhundert zurück. Ämter (=Zünfte), Korporationen, Sterbekassen und Bruderschaften gewährleisteten ihren Mitgliedern mit dem Ankauf und der Anlage gemeinschaftlicher Grabstätten schon zu Lebzeiten, einst auch im Tode vereint zu sein.