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OHLSDORF - Zeitschrift für Trauerkultur

Charta der Friedhofskultur

Die wichtigsten Institutionen und Verbände im deutschen Friedhofswesen haben ein deutliches Zeichen für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Friedhöfe gesetzt: Zum Totensonntag 2021 hin unterzeichneten sie im Museum für Sepulkralkultur, Kassel, gemeinsam die "Charta Friedhofskultur". Das Manifest formuliert den Wert der Friedhofskultur für die Menschen und unsere Gesellschaft. Die Charta definiert zu-gleich ein gemeinsames Begriffsverständnis für den öffentlichen Diskurs zum Thema Friedhofskultur und zeigt den großen Facettenreichtum dieses Kulturguts auf. Der Impuls für die "Charta Friedhofskultur" kam vom Kuratorium Immaterielles Erbe Friedhofskultur, dem auch die Betreuung obliegt.

Die "Charta Friedhofskultur" ist eine gemeinschaftliche Initiative von (in alphabetischer Reihenfolge):

• Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal
• Bund deutscher Friedhofsgärtner
• Bundesverband Deutscher Bestatter
• Bundesverband Deutscher Steinmetze
• Kuratorium Immaterielles Erbe Friedhofskultur
• Stiftung Deutsche Bestattungskultur
• Verband der Friedhofsverwalter Deutschlands
• Verein zur Förderung der deutschen Friedhofskultur
• Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge

Eine wesentliche Zielsetzung der "Charta Friedhofskultur" ist, den Wert der Friedhöfe für die Menschen und unsere Gesellschaft gemeinschaftlich zu unterstreichen. Deshalb sind alle Kräfte im Friedhofswesen und unterstützende Institutionen sowie alle Städte und Gemeinden als verantwortliche Träger dieses Kulturguts dazu aufgerufen, der "Charta Friedhofskultur" beizutreten.

Der Beitritt zur "Charta Friedhofskultur" bedeutet:

- die Leitsätze der "Charta Friedhofskultur" zu unterschreiben und sich ihnen verpflichtet zu fühlen
- sich klar zum Wert der Friedhöfe für unsere Gesellschaft zu bekennen
- sichtbar nach außen für die Friedhofskultur einzutreten
- sich als gestaltender Teil des Immateriellen Kulturerbes 'Friedhofskultur in Deutschland' zu verstehen - die Bedeutung von Erhalt, Pflege und Weiterentwicklung dieses Kulturguts zu unterstreichen

Mit dem Beitritt zur "Charta Friedhofskultur" sind keinerlei rechtliche Verpflichtungen verbunden. Mit dem Beitritt wird auch kein Vertrag geschlossen. Vielmehr ist die "Charta Friedhofskultur" im Sinne eines Manifests zu verstehen, mit dem eigene Wertvorstellungen öffentlichkeitswirksam kommuniziert werden. Zum Beitritt aufgerufen sind:

- Städte und Gemeinden
- Träger*innen von Friedhöfen und Friedhofsverbände
- Vereine, Verbände und Institutionen im Friedhofswesen
- Institutionen und Vereine der Sterbe- und Trauerbegleitung
- Institutionen von Religionsgemeinschaften
- Stiftungen
- Kulturinstitutionen

Der Beitritt zur "Charta Friedhofskultur" von Privatpersonen, Gewerken oder kommerziellen Unternehmen ist nicht möglich. Diese haben aber zeitnah die Möglichkeit, Botschafter*in der Friedhofskultur zu werden und sich so auf Basis der "Charta Fried-hofskultur" für dieses Kulturgut nachhaltig und öffentlichkeitswirksam zu engagieren.

(Abdruck mit freundlicher Genehmigung aus: "Sonder-Newsletter" V/2021 des Kuratoriums Immaterielles Erbe Friedhofskultur, www.kulturerbe-friedhof.de)

Auflistung alle Artikel aus dem Themenheft Gemeinnützige Bestattungskultur (März 2022).
Erkunden Sie auch die Inhalte der bisherigen Themenhefte (1999-2024).