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OHLSDORF - Zeitschrift für Trauerkultur

Reitendiener und Himmelwagen – Leichenbegängnisse im alten Hamburg

Wer im alten Hamburg etwas auf sich hielt, legte Wert darauf, die eigene Bedeutung bei geeigneten Gelegenheiten zu zeigen, so auch bei Beerdigungen.

Diese gehörten zu den Ereignissen, die das tägliche Einerlei unterbrachen und daher auf großes Interesse stießen – Sensationslust ist bekanntlich keine neue Erscheinung. Ein Leichenbegängnis war also hervorragend geeignet zu demonstrieren, dass man sich noch mehr leisten konnte als die Kollegen im Rat der Stadt oder die Konkurrenten im Handel. Um das letzte Geleit entsprechend beeindruckend zu gestalten, gehörten für die Hamburger "Upper Class" Reitendiener und, als die Wege zu den Begräbnisplätzen weiter wurden, auch Himmelwagen vielfach dazu.

Auf der folgenden Abbildung (Abb. 1) ist so ein typischer Trauerzug dargestellt, bei dem hinter dem Leichenwagen die Reitendiener in der bei Beerdigungen vorgeschriebenen Tracht mit Pluderhosen und kurzen Mänteln folgen. Dass es sich bei ihnen ursprünglich um Berittene handelte, ergibt sich aus der Bezeichnung, und die Erklärung, wem sie dienten, findet sich im 'Handbuch der hamburgischen Verfassung und Verwaltung' von 1828:


1 Ein Trauerzug passiert das Dammtor, nach James Gray

"Die reitenden Diener bilden die Garde des Senates. Es sind ihrer sechszehn [...]. Als eigentliche Garde des Senates verrichten sie Ordonanzdienste zu Pferde bei feierlichen Deputationen des Senates, Feuersbrünsten, Hinrichtungen u. s. w. Ihre Bewaffnung besteht dann in Pistolen und Pallasch, Uniform in gelben, altmodischen Dragenercollers mit Hellblau und Silber, hellblauen Beinkleidern mit silbernen Tressen, dreieckten Hüten mit Silber besetzt. Als Diener des Senats […] finden sich an den Ratstagen vier ein, welche den Bürgermeistern vor dem Gehäge vorauf gehen und dann ihrem Wagen eine kleine Strecke folgen. Außer dieser eigentlichen Qualität sind die reitenden Diener aber auch zum Besten der Privatleute da, welche sie bei Hochzeiten und dergl. oder bei Begräbnissen gebrauchen wollen. Bei Hochzeiten erscheinen sie in blau […]. Den Leichen wohlhabender Leute folgend sind sie in schwarzen Sammt, altspanisch, mit entsetzlich weiten Puderhosen, gekleidet und tragen lange Degen, Perücken und gefaltete Halskrausen." 1 (Abb. 2).


2 Reitende Diener der Garde des Senats, nach einer Lithographie von C. Suhr

"… 1746 war es das Vornehmste, die Leiche »mit dem Sammt-Laken« beerdigen zu lassen, was 14 Reitendiener »mit Stürzen und Flohr« erforderte und zusammen 90 Mk. kostete."2

Offenbar konnten die Reitendiener durch die Nebentätigkeiten ganz erhebliche Einkünfte erzielen – 90 Mark waren im 18. Jahrhundert ein stattlicher Betrag –, denn zeitweise wurden diese Posten sogar verkauft oder verpachtet. Die Schragen, wie die Tarife für die Dienstleistungen damals hießen, waren vom Rat der Stadt genau festgelegt. Sogar wenn die Herren nicht gefordert wurden, stand ihnen ein gewisser Betrag als Entschädigung zu.

Solange die Wege in der Stadt kurz waren, genügten Träger für den Transport des Sarges vom Sterbehaus zur Begräbnisstätte. Im Lauf des 18. Jahrhunderts und natürlich nach der Verlegung der Kirchhöfe vor die Stadttore um 1800 wurde der Sarg dann immer häufiger auf einem Wagen gefahren. Auch hier war alles genau festgelegt, wobei der städtische Marstall lange Zeit das Monopol auf die Zurverfügungstellung der Leichenwagen hatte.

"Das Leichenfuhrwesen war eine offizielle Aufgabe des städtischen Marstalls. Es gibt in Hamburg, als Nachklang des verflossenen Leichenpomps früherer Jahrhunderte eine Menge mehr oder minder kostbarer Abstufungen in dem Gebrauch dieser Wagen, deren es zwei Hauptarten gibt: offenen und bedeckten. Die offenen Leichenwagen heißen auch Jungfernwagen, weil ursprünglich nur verblichene ledige Frauenzimmer darin bestattet wurden; sie heißen auch Himmelwagen, vermutlich, weil durch die Festons und Trauerdraperien des allseits unbedeckten Wagens der Himmel auf den Sarg scheint, welcher somit auch den Augen des Publicums zur beliebigen Schau gestellt ist."3(Abb. 3).


3 Ein Himmelwagen vor dem städtischen Marstall, P. Suhr

Der Jungfernwagen konnte mit zwei, vier oder sechs Pferden bespannt werden, während der bedeckte Leichenwagen, auch Kammerwagen genannt, grundsätzlich nur zweispännig gefahren wurde. Nicht nur wegen der Bespannung war der Jungfernwagen wesentlich teurer. 1825 kostete er "mit zwei Pferden, schwarzen Pferdedecken, schwarzem Kleide, Mantel und Flohr für den Kutscher […] aus der Stadt, nach den Stadt-Kirchhöfen, St. Georg, und Hamburger Berg Mk. 24".4 Für den Kammerwagen waren bei sonst gleicher Ausstattung nur 9 Mark zu bezahlen. Wer einen prächtigen Sarg zur Schau stellen wollte, musste sich das eben etwas kosten lassen.
Ein repräsentativer Trauerzug war also eine teure Angelegenheit. Im 18. Jahrhundert hatte man erste Versuche unternommen, die Beerdigungen etwas kostengünstiger zu gestalten und ging vielfach zur Bestattung am Abend über (Abb. 4).


4 Leichenzug eines Domherren über den Pferdemarkt 1765, nach Jens Juhl

Zum Beispiel wurden die sogenannten "Abendleichen" im Unterschied zu den "Tageleichen" im Wagen gefahren, und man brauchte keine Träger. Es dauerte aber nicht lange, bis sich auch hier Wege fanden, die Sache möglichst prächtig zu gestalten, wie dem folgenden Text zu entnehmen ist.

"Eine Reihe von obrigkeitlichen Verordnungen lassen erkennen, welchen Umfang der Leichenpomp in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts genommen hatte. Die Bestattungszeit wurde im Sommer spätestens um 10 Uhr, im Winter um 8 Uhr abends festgesetzt, Geläut und Glockenspiel, seit alters bei den Bestattungen üblich, ward bei 100 Reichstalern Strafe verboten, der Schmuck des Sarges sollte eingeschränkt und nur vier Kutschen für die Folge hinter dem Leichenwagen sollten erlaubt sein, für jede Kutsche über diese Zahl waren Strafen von 20, 40 Reichstaler und mehr angedroht. Nicht mehr als zwanzig Leuchten durften im Gefolge sein […]. Die alte Sitte, die Leiche auf Umwegen zur Kirche zu bringen und rings um den Friedhof zu tragen, um die gemachten Aufwendungen recht eindringlich sichtbar werden zu lassen und das Gefolge der Schaulust der zahlreichen Neugierigen auszusetzen, ward durchaus untersagt. »Mit einem großen Comitat zur Erde bestättigt zu werden«, d. h. mit einer zahlreichen Folge zur letzten Ruhestätte überführt zu werden, diente indes der Ehrung des Toten und der Befriedigung der Eitelkeit der Hinterbliebenen. Eine feierliche Einladung dazu erging durch Reitendiener in den oberen Schichten, durch Leichenbitter und -bitterinnen in den minderbemittelten Kreisen."5

Auf auswärtige Besucher wirkten die Hamburgischen Gepflogenheiten wohl etwas merkwürdig. Einen sehr anschaulichen Bericht von einem Leichenbegängnis verdanken wir Zacharias Conrad von Uffenbach, der Hamburg im frühen 18. Jahrhundert besucht hatte und von einem Bekannten eingeladen wurde, mit "zur Leiche" zu gehen, als ein vornehmer Kaufmann zu Grabe getragen wurde.

"Um fünf Uhr sahen wir die Leiche, die von sehr großem Gefolge war. Das Leich-Korb wurde von zwölf Männern (so wie Schweitzer gekleidet waren, und Raths-Diener seyn sollen) getragen, und zwar mit so wunderlich grossen Schritten, daß man meynen sollen, sie wären trunken, und würden den Sarg und Bahre hin werfen. Darauf folgten die Traur-Leute und Anverwandten, und zwar jeder zwischen zweyen Rathsherren. Auf diese folgten die Doctores in grosser Menge, (deren jeder von einer Leiche eine Species- oder Banco-Thaler bekommt, dannenhero viele davon leben, auch die Leiche, je mehr Doctores dabey, je ansehnlicher sie ist). Endlich zuletzt folgten andere Bürgers-Leute. Er wurde in die St. Johannis-Kirche begraben. Als sie an die Kirchen-Thüre kamen, warfen viele von den ersten Paaren sehr viel hart Geld hin, ja einige grosse Gold-Stücke von zehen bis zwanzig Ducaten, welches alles die Verwandte oder Hinterlassene geben müssen. Dannenhero ist wegen dieser, und der Doctors-Kosten hier nicht wohl zu sterben."6

Tatsächlich entbehrt diese Schilderung nicht einer gewissen Komik, besonders der merkwürdige Gang der Reitendiener, mit dem wahrscheinlich die Trauer zum Ausdruck gebracht werden sollte. Aber auch bei den "privilegierten Ämtern" oder Bruderschaften, die das Recht hatten, ihre Toten selber zu Grabe zu tragen, ohne die Reitendiener zu entschädigen, war dies wohl üblich. Auf der Abbildung einer "Bruderschafts-Leiche" ist zu erkennen, dass auch hier die Träger mit schaukelndem Schritt gehen (Abb. 5).


5 Bruderschafts-Leiche, nach einer Lithographie von C. Suhr

Spätestens seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts hatten die Reitendiener dann doch einiges von ihrem Glanz eingebüßt, jedenfalls nach Heinrich Heines kurzer Schilderung eines Trauerzuges zu urteilen:

„Ein trübsinniger Mummenschanz! hinter den Trauerwagen, einherstelzend auf ihren dünnen schwarzseidenen Beinchen, gleich Marionetten des Todes, gingen die Ratsdiener, privilegierte Leidtragende in parodiert altburgundischem Kostüm; kurze, schwarze Mäntel und schwarze Pluderhosen, weiße Perücken und weiße Halsbergen, wozwischen die roten bezahlten Gesichter gar possenhaft hervorgucken, kurze Stahldegen an den Hüften, unterm Arm ein grüner Regenschirm.“7

Allmählich kam man auch allgemein zu der Erkenntnis, dass die Einrichtung der Reitendiener nicht mehr zeitgemäß war. Die frei werdenden Stellen wurden nicht wieder besetzt. Am 11. Dezember 1865 und 3. Januar 1866 genehmigten schließlich Senat und Bürgerschaft die "Aufhebung des Instituts der Reitenden Diener gegen Entschädigung der vier noch lebenden Mitglieder der Bruderschaft, Dessau, Pfeiffer, Schlotthauber und Heitmann mit Ct. Mk. 1800,– pro Ao für ihre Lebenszeit.“8

Natürlich musste umgehend für eine Folgeregelung gesorgt werden. Bereits am 7. Februar wurde als erstes Bestattungsunternehmen der "Beerdigungsverein St. Anschar von 1866" gegründet, heute "Bestattungsinstitut St. Anschar". Abbildungen von Sargträgern des Unternehmens zeigen eine ähnliche Tracht wie die Reitendiener.

Auch heute noch begegnen uns in Ohlsdorf Sargträgergemeinschaften, die in ihren langen schwarzen Mänteln mit den weißen Kragen an die alten Zeiten erinnern. Und sollte einem Besucher der Speicherstadt der Straßenname "Dienerreihe" auffallen – auch das ist eine Erinnerung, denn in der Nähe hatten von 1677 bis 1876 die Wohnhäuschen der Reitendiener gestanden.

Anmerkungen:
1 Georg Buek: Handbuch der Hamburgischen Verfassung und Verwaltung, Hamburg 1828, S. 70-71.
2 Karl Koppmann: Aus Hamburgs Vergangenheit, Hamburg 1885, S. 263.
3 StaHH 111-1_57177 Das Leichenfuhrwesen.
4StaHH 111-1_3656 Hamburgisches Leichenfuhrwesen.
5 Ernst Finder: Hamburgisches Bürgertum in der Vergangenheit, Hamburg 1930, S. 98-99.
6Zacharias Conrad von Uffenbach: Merkwürdige Reisen durch Niedersachsen, Holland und Engelland, Zweyter Theil, Ulm 1753.
7 Heinrich Heine: Aus den Memoiren des Herren von Schnabelewopski – aus: Dichterische Prosa, Dramatisches, München 1969 – S. 567.
8 StaHH 111-1_67894 Aufhebung der Reitendiener.

Fotos: 1,2,3,5: Wendt, I.C.W. und Kappelhoff, C.E.L.: Hamburgs Vergangenheit und Gegenwart, Eine Sammlung von Ansichten – Hamburg 1896 und 1897 - 4: Ernst Finder: Hamburgisches Bürgertum in der Vergangenheit, Hamburg 1930

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