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OHLSDORF - Zeitschrift für Trauerkultur

Würdig bestatten und nicht (mehr) entsorgen: Ruhestätten für nicht lebend geborene Kinder

Den bislang geltenden gesetzlichen Bestimmungen zufolge beginnt die Würde des menschlichen Wesens erst mit einem Geburtsgewicht von mindestens 500 Gramm. Erst dann haben die Angehörigen eines nicht lebend geborenen Kindes das Recht, es beisetzen zu lassen.

Zeigt die Skala der Waage weniger an, ist es "dem sittlichen Empfinden entsprechend" zu beseitigen, und zwar "hygienisch einwandfrei". Das liegt im Ermessen der Geburtsklinik. So kann der kleine Leichnam mit weiteren Krankenhausabfällen wie Amputaten oder Gallenblasen verbrannt werden. Unter Umständen ist er aber auch im Endprodukt Granulat für den Straßenbau enthalten.

Zunehmend richtet sich das öffentliche Interesse auf diese - im wahrsten Sinne des Wortes - unmenschliche und würdelose Verfahrensweise. Diese Zeitschrift hat bereits wiederholt (in den Heften 66/67, 68, 69, 70) über Grab- und Gedenkstätten nicht lebend geborener Kinder berichtet. Deren Existenz ist vor allem privatem, oft von eigenen Erfahrungen geprägten Bemühungen einzelner Personen und kirchlicher sowie kommunaler Institutionen zu verdanken.

Zum Beispiel das hessische Hanau: Die Stadt und ihr Klinikum lassen monatlich auf eigene Kosten bis zu 15 nicht lebend geborene Kinder "in Würde und aller Stille" beerdigen. Sie halten auch "Moseskörbe" bereit: Mit weißem Stoff ausgeschlagene Weidenkörbe, in denen die kleinen Leichname den Angehörigen gezeigt werden können - so sie es wünschen. In einer Berufsschule am Ort widmen sich Auszubildende im Tischlerhandwerk der individuellen Herstellung kleiner Särge für Tot- und Fehlgeburten.

Auch Stuttgart wird nicht länger die bisherige Praxis fortführen. Im vergangenen Mai ist eine Urne mit den Aschen von 100 Kindern, die, so eine Pastorin, "nicht zum Leben auf die Welt gekommen waren", nach einer Trauerfeier anonym beigesetzt worden. Zu dieser ökumenischen Andacht in der Aussegnungshalle der Pathologie eines Krankenhauses waren auch die Angehörigen geladen worden. Ihnen wurde angeboten, als Abschiedsgruß eine Kerze zu entzünden und sie in einem mit Wasser gefüllten Gefäß schwimmen zu lassen. Etwa zweimal jährlich sollen zukünftig solche Trauerandachten abgehalten werden.

Auf Initiative der Professoren Ludwig Spätling und Hartmut Arps wurde im Beisein von Repräsentanten evangelischen, katholischen, jüdischen und moslemischen Glaubens auf dem Zentralfriedhof Fulda zum Gedenken an nicht lebend geborene Kinder ein anderthalb Meter hoher schlichter Granitstein seiner Bestimmung übergeben. Spätling leitet die Gynäkologie, Arps die Pathologie des Fuldaer Klinikums. Wenn die Eltern es nicht individuell wünschen, sollen an dieser Stelle alle drei Monate gemeinsame Bestattungen stattfinden.

marije
Niederländische Traueranzeigen für nicht lebend geborene Kinder
Traueranzeige Marije

Nachdem es im ostfriesischen Leer schon seit einiger Zeit eine Sammelgrabstätte für nicht lebend geborene Kinden gibt (s. "Ohlsdorf", Heft 69), sind ab November 2001 auch in Aurich deren Bestattungen möglich. Auf Initiative des Kreiskrankenhauses und der ev.-luth. Lambertigemeinde wurde auf deren Friedhof eine entsprechende Grabstelle eingerichtet. Die Leichname werden in der Pathologie des Krankenhauses aufbewahrt und einmal jährlich eingeäschert. Sodann wird die Gemeinschaftsurne nach einer Trauerfeier beigesetzt.

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Traueranzeige Jarno

n diesem Zusammenhang ist die "Initiative Regenbogen" zu nennen, ein Zusammenschluss von Eltern, die ihr Kind vor oder kurz nach der Geburt verloren haben. Nähere Informationen sind im Internet unter www.initiative-regenbogen.de abrufbar. Inzwischen ist auch bundesweit ein erster Schritt in Richtung gesetzgebender Initiative getan worden, und zwar im kleinsten Bundesland Bremen. Da das Bestattungswesen in die Kompetenz der Bundesländer fällt, konnte die Bremische Bürgerschaft für ihren Geltungsbereich eine Neufassung des Landesbestattungsgesetzes erlassen: Nicht lebend geborene Kinder sowie Föten aus Abbrüchen der Schwangerschaft nach der zwölften Woche müssen, soweit nicht die Mutter oder Angehörige für ein Begräbnis sorgen können oder wollen, in Zukunft - anonym - auf einem Friedhof beigesetzt werden. Zudem ist es nun gesetzlich untersagt, nicht lebend Geborene, Föten und Embryonen zu Rechtsgeschäften mit Gewinnerzielung heranzuziehen.

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Traueranzeige Marlon Justin

Ein Blick über die Landesgrenzen zeigt, dass es bei nahezu gleichen Bestimmungen wie hierzulande auch anders geht, in den Niederlanden nämlich, besonders im ländlichen Raum (s. Ohlsdorf, Heft 66/67). Ganz selbstverständlich wird dort die glücklose Geburt in mit kindlichen Symbolen geschmückten Todesanzeigen der Tageszeitungen zur Kenntnis gebracht - nicht nur von der engsten Familie, sondern zusätzlich auch von weiteren Angehörigen, mitunter sogar von Nachbarn und Arbeitskollegen. Und nie wird vergessen, anzugeben, wann die Feier zur Bestattung stattfindet oder dass die Nahestehenden bereits Abschied genommen haben.

Auflistung alle Artikel aus dem Themenheft Kinder erleben den Friedhof (November 2001).
Erkunden Sie auch die Inhalte der bisherigen Themenhefte (1999-2024).